Wider besseres Wissens

Mietervereinigung und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal erwecken den Eindruck die Lagezuschlagskarte hätte bindenen Charakter. Das ist Unsinn. Das müßte man als Wohnbaustadträtin wissen.

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Die Mietervereinigung und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal jubelt: Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner zu Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidung 5 Ob74/17v klargestellt hatte, dass bei der Bewertung einer Lage nicht die Grundstückskosten entscheidend sind, sondern die "allgemeine Verkehrsauffassung und die Erfahrung des täglichen Lebens“, baute nun die Stadt Wien ihre Lagezuschlagskarte dementsprechend um. In Gebieten, in denen der Lagezuschlag nun entfällt, wird die Ersparnis bei einer Wohnung mit 75 Quadratmeter rund 180 Euro monatlich betragen. Das sind rund 25 Prozent. Von der Adaptierung der Lagezuschlagskarte sind in Wien mehr als 100.000 Hauptmieterinnen und Hauptmieter im Altbau betroffen.

Was soll dieser Unsinn? Diese Lagezuschlagskarte kann – wie auch Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) betont – „wenn überhaupt, nur als gut gemeinter Hinweis verstanden werden. Im Streitfall ist immer eine genaue Überprüfung des Einzelfalls und aller einzelnen Umstände notwendig.“

Also was soll dieser Unsinn? Weder der Richtwertmietzins noch der Lagezuschlag werden von der Stadt Wien festgesetzt.

Anscheinend haben die Schlichtungsstellen in Sachen Mieten so wenig zu tun, dass Gaal hier künstlich Fälle produzieren will.

In einem gebe ich der Wohnbaustadträtin recht: „Ein faires Mietrecht ist längst überfällig“, fordert die Mietervereinigung. Dem kann ich mich durchaus anschließen. Ein für Mieter und Investoren gleichermaßen faires Mietrecht. Ein fairer Umgang mit den Fakten, wäre ein guter Anfang.