Win-win Situation

Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG).

In diesen Tagen endet die öffentliche Begutachtung der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Wie nicht anders zu erwarten, stößt diese in den ersten Stellungnahmen auf viel Kritik unterschiedlicher Kreise.

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In diesen Tagen endet die öffentliche Begutachtung der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Wie nicht anders zu erwarten, stößt diese in den ersten Stellungnahmen auf viel Kritik unterschiedlicher Kreise.

Ausländer sollen sich nur mit nachweislicher Integration einmieten können und von der Kaufoption weitgehend ausgeschlossen werden. Airbnb-Vermietungen wird bei WGG-Objekten durch ein ausdrückliches Verbot ein Riegel vorgeschoben. Zentrales Element: Mieter sollen früher als bisher Eigentum an gemeinnützigen Wohnungen erwerben können. Drittstaatsangehörige nur noch dann in einem Sozialbau wohnen können, wenn sie seit mehr als fünf durchgehend in Österreich leben und ihre Integration mit Zeugnissen vom Österreichischen Integrationsfonds nachweisen können. Solange die Wohnbauförderung noch läuft, sollen sie ihre Mietwohnung auch nicht mehr kaufen dürfen. Österreicher wiederum sollen ihre gemeinnützige Wohnung bereits nach fünf Jahren erwerben können - und nicht erst wie bisher nach zehn Jahren. Weiters ist vorgesehen, dass im Mietvertrag auf die - ohnehin gesetzlich verankerte - Kaufoption ausdrücklich hingewiesen werden muss. Der Spekulationsschutz werde dabei nachgeschärft - etwa durch eine Bindung des Mietzinses für 15 Jahre nach dem Wohnungskauf durch den Mieter.

Die gemeinnützigen Bauvereinigungen müssen dem Mieter die Wohnung im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren auch viermal zum Kauf anbieten. Die Verlängerung des Optionszeitraums auf zwanzig Jahre soll auch für laufende Mietverträge gelten. Von dem verpflichtenden Kaufangebot ausgenommen werden sollen Kleinwohnungen mit einer Fläche bis zu 40 Quadratmetern. Diese sollen auf dem Vermietungsmarkt bleiben und so etwa jungen Menschen, Lehrlingen und Studenten zur Verfügung stehen. Durch diese geplanten Maßnahmen würden „rund 1.000 Wohnungen pro Jahr in nachhaltiges privates Eigentum“ gebracht und „bürokratische Hürden abgebaut“ - beim Verkauf der Wohnung an den bisherigen Mieter ist etwa keine Meldung an die Landesregierung mehr notwendig.

Hauptkritikpunkt der Opposition: Die Senkung der Frist für das Ziehen der Eigentumsoption nach fünf statt zehn Jahre, würden dem Mietwohnungsmarkt zusätzlich leistbarer Wohnraum entzogen, sollten diese Wohnungen so wie bisher aus der Mietpreisbegrenzung des WGG fallen.

Die Sorge scheint unbegründet. Durch die Novelle – sofern diese in Kraft tritt - würden auf der einen Seite gerade junge Menschen zu einem viel früheren Zeitpunkt in die Lage versetzt werden eine Eigentumswohnung zu erwerben. Je früher man einsteigt, desto besser. Durch lange Laufzeiten lässt sich auf die Kreditrate niedrig halten. Auf der anderen Seite können die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften mit den Einnahmen aus dem Verkauf neue Projekte anstoßen – und daher ausreichend günstigen Wohnraum schaffen. Je mehr Wohnungen auf den Markt kommen, desto geringer der Preisauftrieb. Auch auf dem Gebiet der Gemeinnützigen gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Was also soll daran schlecht sein?