Zinshaus im Höhenflug

Das Wiener Zinshaus ist auch 2015 eine der attraktivsten Anlageformen. Solide und inflationsgeschützt, ist das „Wiener Gold“ gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein stabiles Investment.

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Das Wiener Zinshaus ist auch 2015 eine der attraktivsten Anlageformen. Solide und inflationsgeschützt, ist das „Wiener Gold“ gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein stabiles Investment. Wir beobachten daher, dass neben bekannten Käufergruppen heuer neue Investoren, viele davon Privatanleger oder neu gegründete Investorengemeinschaften, am Wiener Zinshausmarkt aktiv wurden. Und dies in vollem Bewusstsein, dass die Preise auf einem hohen Niveau sind. Nur in den sehr guten Lagen sind nach unseren Recherchen die Spitzenpreise sogar noch weiter angestiegen. Im ersten Bezirk etwa liegen die Preise bereits bei 6.000 Euro pro Quadratmeter, wie wir für den Wiener Zinshaus-Marktbericht erhoben haben, dessen Herbstausgabe Ende Oktober 2015 erscheint.

Und mit welchen Renditen kann der Käufer eines Wiener Zinshauses rechnen? Für ein schönes Gründerzeithaus innerhalb des Gürtels mit gut vermieteten Wohnungen darf ein Anleger eine Rendite von rund drei Prozent erwarten. Apropos Lage: während die Zinshäuser innerhalb des Gürtels weiter stark nachgefragt sind, beobachten wir zuletzt auch großes Interesse der Anleger an guten „Grätzeln“ auch außerhalb des Gürtels, konkret im 15., 16., 17., 18. und weiterhin auch im 19. Bezirk. Und noch ein Trend wird immer deutlicher: Professionelle Investoren suchen eher Häuser mit Entwicklungschancen und Potenzial, Privatanleger eher Immobilien, die möglichst wenig Arbeit mit sich bringen. Wer ein Zinshaus sucht, um die Wohnungen zu vermieten, wird ein Haus mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr wählen. Wer hingegen – etwa als Profi-Investor - ein Zinshaus erwirbt, um die Wohnungen zu verkaufen, kann das Projekt auch ohne optimale Verkehrsanbindung entwickeln.

Als letzter Punkt seien die neuen Regelungen der heuer beschlossenen Steuerreform angesprochen, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Hier ist für Immobilieneigentümer vor allem die Anhebung der Immobilienertragsteuer von Relevanz. Für die Gestaltung der Rechtsnachfolge, insbesondere innerhalb von Familien, sehen wir heuer – auch im Lichte künftiger Veränderung bei Schenkungen - noch großen Beratungsbedarf.