Immobilien Tourismus Neue EU-Verordnung soll Kurzzeitvermietungen transparenter machen

Umsetzung binnen 24 Monaten in den Mitgliedsstaaten sicherzustellen

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Neue EU-Verordnung soll Kurzzeitvermietungen transparenter machen

Eine neue Verordnung, die am Montag laut Tourismusstaatssekretariat im Rat der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen worden ist, bedeute einen Meilenstein beim besseren Erfassen und Steuern privater Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb, so Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler in einer Aussendung. Ebenso bekämpft werde regional nicht verträglicher Wildwuchs, um nicht Wohnraum für Menschen zu kosten. Die Bundesländer bekennen sich laut der ÖVP-Politikerin zur Umsetzung.

Die EU-Verordnung über die private Kurzzeitvermietung von Unterkünften über Online-Plattformen sieht eine Registrierungspflicht für Gastgeberinnen und Gastgeber vor. Wesentliches Element dabei sei eine eindeutige Registrierungsnummer für jede Einheit, die zukünftig verpflichtend auf der jeweiligen Online-Plattform anzuführen ist. Im Gegenzug erhalten Behörden von den Online-Plattformen umfassende Gäste- und Nächtigungsdaten.

Die neuen EU-weiten Regelungen bieten auf mehreren Ebenen Vorteile, glaubt Kraus-Winkler: "Einerseits wissen die Behörden in Österreich damit künftig genau, wer vermietet und wo vermietet wird und können – sofern erforderlich – zielgerichtete Maßnahmen setzen. Das schafft Transparenz beim Angebot und einen fairen Wettbewerb. Andererseits ist eine Registrierungspflicht aber auch Voraussetzung für die geplante Realisierung eines digitalen Gästeblattes in Österreich. Dies wird nicht nur Gästen und Betrieben erhebliche Erleichterungen bringen, sondern auch die Datenlage wesentlich verbessern und tourismuspolitische Entscheidungen auf allen Ebenen ermöglichen."

Als nächster Schritt auf dem Weg zum digitalen Gästeblatt liege die Schaffung des Beherbergungsregisters. Die Arbeiten dafür liefen seit längerem, seien jedoch zwischenzeitlich von der europäischen Initiative überlagert worden. Um eine rasche Umsetzung der Verordnung zu sichern, fänden Vorbereitungen statt. Etwa werde die Klärung rechtlicher Vorfragen vorangetrieben, hier geht es um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Auch würden technische Umsetzungsoptionen geprüft.

Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, hob in einer Stellungnahme den "Meilenstein" der Vergabe einer Registriernummer hervor. Denn vor allem in touristischen Regionen gebe es eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermietenden, die vielfältigen Regelungen und Rechtsvorschriften unterliegen und solchen, die jene nicht befolgen. "Mit einer Registrierungsanforderung wird nun die Bekämpfung illegaler Angebote verstärkt ermöglicht und die Grundvoraussetzung für fairen und funktionierenden Wettbewerb in der Zimmervermietung geschaffen: gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten", glaubt der Wirtschaftskämmerer.

Die Verordnung wird demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben in der Folge 24 Monate Zeit, die entsprechende Begleitgesetzgebung zu erlassen.

Private Kurzzeitvermietungen über Onlineplattformen wie Airbnb spielen seit Jahren eine tendenziell wichtiger werdende Rolle. Laut Staatssekretariat machten sie rund ein Viertel aller Angebote in der EU aus. (apa)

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