Infrastruktur Erneuerbaren-Wärme-Gesetz im Ministerrat beschlossen

Große Hürde kommt aber erst im Parlament - Gesetzesvorhaben braucht Zwei-Drittel-Mehrheit - Kritik der Opposition

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Erneuerbaren-Wärme-Gesetz im Ministerrat beschlossen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat das klimapolitisch wichtige Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) beschlossen. Dieses sieht den Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040 und aus Ölheizungen bis 2035 vor. Die große Hürde für dieses mächtige Gesetz kommt aber erst im Parlament, es braucht nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Grünen hoffen auf die Stimmen der SPÖ. Die Wiener SPÖ braucht nämlich das Gesetz, denn in der Hauptstadt befinden sich die meisten Gasheizungen.

Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz regelt den stufenweise Umstieg von fossilen Heizungen auf erneuerbare Alternativen. Aus Sicht der Grünen ist es ein zentrales Gesetz für den Klimaschutz. Es sieht vor, dass ab 2023 keine Gasheizungen mehr in neuen Gebäuden eingebaut werden dürfen. Für bereits genehmigte, fertig geplante und in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen. Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten.

Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen, die älter als Baujahr 1980 sind. Ab 2035 sollen dann alle klimaschädlichen Öl-Heizungen getauscht werden und bis 2040 erfolgt die Umstellung aller Heizungen in Österreich auf Erneuerbare Energien. Bis 2040 müssen alle Gasheizungen ersetzt oder mit erneuerbarem Gas betrieben werden. Bei dezentralen Anlagen (Gasetagenheizungen in Wohnungen) in Gebieten mit ausgebauter Fernwärme soll bis spätestens 2040 umgestellt werden. Eigentümern der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen) soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.

Begleitet wird der Umstieg auf erneuerbare Heizungssysteme von einem Förderprogramm. Bis 2026 stehen insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Private Haushalte bekommen beim Tausch eines alten Ölkessels 7.500 Euro Bundesförderung. Für den Umstieg von einer Gasheizung gibt es 9.500 Euro. Auch für die Renovierung von Gebäuden stehen Förderungen bereit. Für den mehrgeschoßigen Wohnbau gibt es spezielle Förderschienen. Für Menschen mit geringem Einkommen werden durch die Förderung "Sauber Heizen für alle" bis zu 100 Prozent der neuen Heizung gefördert. (apa)

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