Wohnen Graz lockert Zugangsbeschränkungen für Gemeindewohnbauten

Wenn man eine städtische Wohnung beantrage, werden künftig auch die Anforderungen an den Wohnungswerber reduziert. Es soll nur noch ein Jahr statt fünf Jahre gemeldeter Hauptwohnsitz in Graz nachgewiesen werden müssen.

von 3 Minuten Lesezeit

Graz lockert Zugangsbeschränkungen für Gemeindewohnbauten

Die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) hat am Donnerstag "Verbesserungen und Neuerungen" beim städtischen Wohnen und der Wohnungssuche vorgestellt. Konkret soll der Zugang zu Gemeindewohnungen - nach verschärften Vergabekriterien der früheren schwarzblauen Stadtregierung - wieder leichter werden. Die Richtwertmieten werden nicht erhöht. Es bleibt bei 4,81 Euro pro Quadratmeter. Die Änderungen sollen nach Beschluss im Gemeinderat möglichst mit Anfang April in Kraft treten.

Bisher waren etwa auch nur Österreicher oder EU-Bürger bzw. unter gewissen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige berechtigt. Mit der neuen Regelung könnten es dann auch Konventionspass-Inhaber sein. "Das ist ganz wichtig, etwa bei den ukrainischen Familien, die nach Österreich kommen dürften", sagte Kahr in der Pressekonferenz am Donnerstag.

Eine weitere Neuerung betrifft die Wieder-Bewerbungsfrist, wenn man etwa wegen Mietrückstand eine Gemeindewohnung verloren habe. Bisher musste man eine Dauer von zwei Jahren abwarten, nun könne man gleich weder ansuchen, wenn der Rückstand beglichen sei.

Beim Kautionsfonds für Mieten im privaten Bereich - seit 2010 eingerichtet - werde mit bis zu 1.000 Euro geholfen, der Betrag wird direkt an den Vermieter überwiesen. Bei einem Auszug aus der Wohnung gehe der Betrag wieder an die Stadt zurück. Dies werde auch auf Konventionspassinhaber und subsidiär Schutzberechtigte ausgeweitet. Kahr sagte, erstaunlicherweise funktioniere die Kautionsrückgabe sehr gut. "Es kommt fast alles zurück", so die Politikerin. Der Kautionsfonds wird vom Amt für Wohnungsangelegenheiten abgewickelt.

Der Geschäftsführer von Graz Wohnen, Gerhard Uhlmann, sprach von 11.182 Wohnungen, die angeboten werden könnten, bei knapp 7.000 davon habe man das Zuweisungsrecht aus dem sogenannten Übertragungswohnbau. In den vergangenen zwei Jahren habe es über 2.000 Wohnungszuweisungen gegeben,

Laut Eveline Würger, Referentin für Wohnungsangelegenheiten, konnten Konventionsflüchtlinge bisher nicht in Gemeindewohnungen, da sei man auf private Anbieter angewiesen gewesen. Die Erfahrung zeige: Wenn das Wohnen gesichert sei, kämen Menschen auch bei der Jobsuche oder überhaupt beruflich schneller voran.

Kahr zufolge müsse das Angebot an leistbarem Wohnraum forciert werden. "Wir errichten in diesem Bereich ja auch neu. Das zeitliche Ziel ist drei Jahre vom Grunderwerb bis zur Schlüsselübergabe." Heuer würden rund 90 stadteigene Wohnungen fertig, dazu kämen in den nächsten Jahren auch rund 370 Übertragungswohnbauten aus dem Genossenschaftsbereich. Gebaut werden müsse, aber das Investorenbauen müsse eingebremst werden, sagte Kahr. Im Sinne einer Durchmischung in Mehrparteienhäusern seien auch Bezieher mittlerer Einkommen willkommen. Die Verdienstgrenze sei 40.000 Euro Jahres-Netto inklusive des 13. und 14. Monatsgehalts. In dieser Verdiensthöhe habe sie allerdings in all den Jahren als Wohn-Zuständige in der Stadt keinen Bewerber bemerkt. (apa)

Verwandte Artikel