Projekte Lobautunnel: Land Niederösterreich legt Beschwerde beim VfGH ein

Für Mitspracherecht in Verfahren - Landesvize Landbauer mit Kritik an Umweltministerin Gewessler

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Lobautunnel: Land Niederösterreich legt Beschwerde beim VfGH ein

Das Land Niederösterreich legt in Zusammenhang mit dem Lobautunnel Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Nachdem das Land im sondergesetzlich eingerichteten Verfahren nach dem Gesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-G) keine Parteienstellung habe, soll laut Aussendung vom Dienstag nun ein rechtliches Mitspracherecht erlangt werden. Kritik übte Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) an Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).

"Die Ministerin missachtet willkürlich rechtsstaatliche Entscheidungen und will diese im Nachhinein aushebeln. Niederösterreich wird jedes zur Verfügung stehende Mittel ergreifen, um diese willkürliche Vorgangsweise zu verhindern", teilte Landbauer am Dienstag mit. Gewessler wollte mit der sogenannten "vertiefenden Prüfung", in deren Folge das Projekt aus dem Straßenbaugesetz gestrichen werden sollte, den geplanten Lobautunnel endgültig zu Fall bringen. "Die Verkehrsministerin setzt sich damit über den Bestand unzähliger technischer und rechtlicher Gutachten sowie einschlägiger behördlicher Bewilligungen hinweg, die dem Straßenbauprojekt Lobautunnel die Umweltverträglichkeit nachweislich bescheinigen", betonte der für Verkehr zuständige Landesvize.

Die Wiener Außenring Schnellstraße (S1) mit dem Lobautunnel zähle nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes zum hochrangigen Straßennetz Österreichs und es liege ein rechtskräftiger Bescheid zur Umweltverträglichkeit für das Projekt vor, der nun ex post ausgehebelt werden solle, hieß es in der Aussendung. "Der Lobautunnel ist eine unverzichtbare Maßnahme zur Entlastung der Pendler", erklärte der niederösterreichische FPÖ-Landesparteichef. (apa)

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