Wohnen OGH-Urteil kippt Lagezuschlag

Ein Mieter im achten Wiener Gemeindebezirk kann sich ab sofort über einen deutlich niedrigeren Mietzins freuen, denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil den Lagezuschlag für die betreffende Wohnung gestrichen. Die Begründung: Lärm und die Nähe zu einem Drogenhotspot bei der U6-Station Josefstädter Straße.

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Laut der Tageszeitung „Die Presse“ am Montag zahlte ein Mieter einer sanierten 80 Quadratmeter großen Wohnung 750 Euro netto im Monat. Das seien 60 Prozent über dem Richtwertmietzins und entspricht einem Lagezuschlag von 3,50 Euro pro Quadratmeter. Gerechtfertigt sei diese Summe aufgrund der vorhandenen Infrastruktur: U-Bahn, Ärzte, Geschäfte und Parks.

Nun entscheid der OGH, dass dieser Lagezuschlag nicht rechtens ist, da einerseits die Lärmbelastung einer Liegenschaft eine „relevante Lagekomponente“ sei und andererseits die vorherrschende Kleinkriminalität an der 160 Meter entfernten U-Bahnstation Josefstädterstraße. Somit steht dem Vermieter in diesem konkreten Fall kein Lagezuschlag zu. Für den Mieter heißt das, 250 Euro weniger Mietzins.

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