Wohnen Realisierung einer Leerstandsabgabe wird in Tirol konkreter

In Tirol nimmt die Realisierung einer Leerstandsabgabe konkretere Formen an. Ein entsprechendes Gesetz befindet sich noch bis 25. April in der Begutachtungsphase, in Kraft treten soll es laut "Tiroler Tageszeitung" (Montags-Ausgabe) am 1. Jänner 2023.

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Realisierung einer Leerstandsabgabe wird in Tirol konkreter

Geplant ist eine gestaffelte Abgabenhöhe je nach Wohnungsgröße.

Im derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass bei einer leer stehenden Wohnung mit einer Größe von bis zu 30 Quadratmeter 20 Euro pro Monat eingehoben werden können, bei einer Wohnungsgröße von mehr als 250 Quadratmeter sind es 183 Euro pro Monat. Ausnahmen sind für den Eigenbedarf von bis zu zwölf Monaten, nicht benutzbare Wohnungen, gewerbliche bzw. berufliche Zwecke oder beim Nachweis der Nicht-Vermietbarkeit zum ortsüblichen Mietzins vorgesehen. Nicht ausgenommen sein sollen gemeinnützige Bauträger sowie Freizeitwohnsitze.

Unter den Parteien diskutiert wurde zuletzt die Höhe der Abgaben, die einigen als zu niedrig angesetzt wurden. Der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) meinte zur "TT", dass auch er sich eine "höhere Abgabe gewünscht hätte", man sich aber angesichts drohender Kompetenzproblemen mit dem Bund "juristisch in einem sehr sensiblen Bereich befinde".

Der Gemeindeverband forderte nun in einer Stellungnahme, dass die Abgabe nicht nur freiwillig von den Gemeinden eingehoben werden sollte, sondern dies vielmehr verpflichtend sein sollte. Tratter wollte den Vorschlag aufnehmen, bei den Grünen fiel er auf "fruchtbaren Boden". In einer Aussendung des Koalitionspartners der ÖVP, den Grünen, hieß es zudem, dass nach der Begutachtung noch einmal geprüft werden sollte, ob bei den Ausnahmetatbeständen und der Abgabenhöhe, "das Limit erreicht" sei. Wohnsprecher Michael Mingler (Grüne) räumte aber ebenfalls ein, dass man hier eine "rechtliche Gratwanderung" gehe. (apa)

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