Wohnen Tiroler Liste Fritz will "Luxusimmobilien" verteuert wissen

Die Tiroler Liste Fritz will mit zwei Dringlichkeitsanträgen im Juli-Landtag Gesetzesanpassungen im Bereich der Freizeitwohnsitz- sowie der zum Beschluss anstehenden Leerstandsabgabe erwirken.

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Tiroler Liste Fritz will "Luxusimmobilien" verteuert wissen

Man wolle mit einem dementsprechend geänderten Gesetz unter anderem "Luxusimmobilien verteuern" und eine Befreiung von Erben mit Hauptwohnsitz in Tirol erwirken, erklärte Liste Fritz Klubobmann LAbg. Markus Sint am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.

Um eine solche "Verteuerung von Luxusimmobilien" zu erreichen, soll etwa der "Deckel bei der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe bei über 250 Quadratmetern Nutzfläche aufgemacht werden", betonte Sint. Die Leerstandsabgabe erhöhe sich dadurch beispielsweise auf einen Höchstsatz von jährlich 15.000 Euro, strich der Klubobmann heraus.

Zudem sprach sich Sint für eine "Harmonisierung der Abgabenhöhe für Freizeitwohnsitze und Leerstand aus". Es soll laut Sint eine generelle Aufstockung der Freizeitwohnsitzabgabe in Vorbehaltsgemeinden geben, also in Gemeinden, in denen die Wohnsituation besonders prekär ist. Also Basis dazu diene die monatliche Abgabenhöhe der Leerstandsgabe, so der Klubobmann.

Mit dieser Erhöhung der Abgaben wolle man insgesamt vor allem Wohlhabende treffen. "Wer sich eine Luxus-Immobilie leisten kann, der verkraftet auch beispielsweise 15.000 Euro im Jahr an Abgaben", meinte Sint. Darüber hinaus wolle man damit dem "rasanten Ausverkauf Tirols einen Riegel vorschieben", argumentierte der Klubobmann.

Im Gegenzug will man bei Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die über den Erbschaftsweg eine Immobilie erhalten, die Freizeitwohnsitzabgabe kappen. "Wenn etwa Menschen mit Lebensmittelpunkt in Nordtirol eine Bauernhof in Osttirol erben, dann kommen diese wohl nicht umhin, den Hof nur bei bestimmten Gelegenheit zu nutzen", nannte Sint ein Beispiel und argumentierte damit für den Abgabenerlass.

Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hatte Ende Mai den Gesetzesentwurf zur Einhebung einer Abgabe für leer stehende Wohnungen beschlossen. Dieser sieht Abgaben je nach Wohnungsgröße in Höhe von mindestens zehn Euro bis maximal 215 Euro pro Monat vor, wobei einige Ausnahmen definiert wurden. In Vorbehaltsgemeinden kann der doppelte Satz verlangt werden. Das Gesetz soll nun im Juli-Landtag beschlossen werden. (apa)

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