Wohnen Burgenland steigt in den sozialen Wohnbau ein

Das Burgenland wird wie angekündigt über eine Tochtergesellschaft soziale Wohnbauten selbst errichten. Nach der Errichtung einer neuen LIB-Tochtergesellschaft werden neue Förderrichtlinien beschlossen und in jedem der sieben Bezirke Pilotprojekte umgesetzt, erklärte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.

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 2023 könnten die ersten Bewohner in die neuen Immobilien einziehen. Kritik übte er am Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Der gemeinnützige Wohnbau sei von bundesgesetzlichen Vorgaben geprägt, er kritisiere nicht die Wohnbaugenossenschaften: "Aber diese Rahmenbedingungen sind falsch", wenn es sich tatsächlich um gemeinnützigen und sozialen Wohnbau handeln soll, meinte Doskozil. Das Burgenland definiere daher außerhalb des WGG neue Förderrichtlinien. Diese werden von zwei Eckpfeilern geprägt sein, dem Kaufpreis zum Errichtungspreis und dem sukzessiven Eigentumserwerb vom ersten Tag an. Durch die neuen Förderrichtlinien sollen keine Wohnbaugenossenschaften ausgeschlossen werden. Sie müssten sich nur an die neuen Richtlinien halten. Weiters erklärte Doskozil: "Ich würde mir wünschen, dass sich der Bundesgesetzgeber überlegt, ob er mit den Regeln richtig liegt oder ob man das nicht in diese Richtung anpassen könnte." 

Als erster Schritt werde die Tochtergesellschaft, eine gemeinnützige GmbH, durch die Landesimmobilien Burgenland (LIB) gegründet. Diese wird für die Planung, Ausschreibung und Projektbegleitung zuständig sein, erklärte LIB-Geschäftsführer Gerald Goger. Geplant sind drei Kategorien: 40, 70 und 100 Quadratmeter große Wohnungen. Für junge Leute sei außerdem ein Modell geplant mit einer längeren Finanzierungsdauer und günstigerer Einstiegsmiete. Die LIB trete nun mit Kommunen ins Gespräch, in jedem Bezirk soll ein Pilotprojekt abgewickelt werden. Wie hoch die Nachfrage ist, lasse sich noch nicht abschätzen. 

Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) erklärte: "Künftig wird der Käufer schon zu Beginn den Wert einer Immobilie kennen, das gibt Planungssicherheit." Für Mieter bedeute das neue Modell, dass sie die Wohnung jederzeit ab dem ersten Tag zum Fixpreis erwerben können. Der Kaufpreis ermittelt sich auf Grundlage der Errichtungskosten. Mittels konstanter Mietzahlungen über die gesamte Mietdauer können die darin enthaltenen Annuitätstilgungsbeträge in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet werden. 

Steigt ein Mieter oder eine Mieterin vorzeitig aus dem Vertrag aus, kann ein Nachmieter genannt werden, der die Rechtsnachfolge des Vormieters antritt. Über die Ablöse der bis dahin geleisteten Annuitäten soll es eine privatrechtliche Vereinbarung geben. Findet der Mieter keinen Nachmieter, übernimmt die LIB-Tochter die Wohnung, der Mieter bekommt die bereits eingezahlten Annuitäten mit Abschlägen gestaffelt nach Mietdauer rückerstattet, so Goger. 

Laut Doskozil kennen die Genossenschaften die Pläne des Landes bereits. Über die Details soll sie jedoch nun Landesrat Dorner informieren. (apa)

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