Infrastruktur Klimaministerium für schnellere UVP-Verfahren

Das Klimaschutzministerium will die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Bau von Windkraftanlagen weiter beschleunigen.

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Klimaministerium für schnellere UVP-Verfahren

Das Klimaschutzministerium will die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Bau von Windkraftanlagen weiter beschleunigen. Zukünftig sollen Anlagen in Bundesländern ohne Energieraumplanung auch ohne Widmung gebaut werden dürfen, es soll weniger Doppelprüfungen in den Verfahren geben und der Energiewende soll ein besonders hohes öffentliches Interesse gesetzlich zugeschrieben werden, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Montag.

Das Burgenland, Niederösterreich und die Steiermark seien die Bundesländer, die bereits jetzt eine Energieraumplanung haben, "dort stehen auch 95 Prozent der Windrädern", sagte IG-Windkraft-Geschäftsführer, Stefan Moidl in der Pressekonferenz. In Oberösterreich gebe es 30 Windräder, in Kärnten derzeit 2 und 10 würden gerade gebaut, "sonst gibt es ja keine Windräder". Begründung gebe es dafür keine, auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gebe es Standorte, die sowohl von den Windverhältnissen als auch in Bezug auf den Naturschutz "hervorragende Möglichkeiten" für den Bau von Windkraftanlagen bieten würden.

Die fehlende Energieraumplanung in einigen Bundesländern führe dazu, dass es dort oft keine ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen gebe und entsprechend auch keine Widmungen, "das blockiert und hindert den Ausbau", sagte Gewessler. Geht es nach dem Vorschlag des Klimaschutzministeriums, soll deshalb zukünftig in Bundesländern ohne Energieraumplanung keine Widmung für Erneuerbaren-Anlagen mehr notwendig sein. Stattdessen soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch ohne Widmung starten, der Standort werde dann dort geprüft. In Ländern mit Energieraumplanung werde weiterhin nur in den ausgewiesenen Zonen gebaut.

Außerdem gebe es derzeit Regelungen, die dazu führen, dass manche Fragen im Laufe des Verfahrens mehrfach geprüft würden, so Gewessler. Das sei beispielsweise beim Landschaftsbild der Fall: Bereits in der Zonierung werde geprüft, ob eine Anlage das Landschaftsbild störe, im UVP-Verfahren müsse dann nochmals nachgewiesen werden, dass das nicht der Fall sei. "Diese Hürde können wir uns sparen", sagte die Ministerin. Weiters will Gewessler im UVP-Gesetz festschreiben, dass die Energiewende ein besonders hohes öffentliches Interesse hat.

Bei den Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge des Klimaschutzministeriums, die, wie die UVP-Novelle, noch regierungsintern abgestimmt werden müssen. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es noch nicht. Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sei das Ziel, 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 aber festgeschrieben, und man brauche jetzt eine Energieraumplanung, die geeignet sei, dieses Ziel zu erreichen. Gewessler geht deshalb davon aus, dass "wir die drei Maßnahmen rasch umsetzen können".

Die zuständige Kärntner Landesrätin, Sara Schaar (SPÖ), übte Kritik: "Die Ankündigungspolitik von Ministerin Gewessler ohne vorhergehende Einbeziehung der Bundesländer oder auch des Koalitionspartners ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar oder vertrauensbildend." Die Kärntner Windkraftstandorträume-Verordnung sei Teil der Energieraumplanung und trage dazu bei, "dass wir in der Energiewende überhaupt weiterkommen". Die konkreten Auswirkungen der UVP-Novelle auf Kärnten könnten ohne detaillierte Inhalte nicht eingeschätzt werden.

In eine ähnliche Kerbe schlug die steirische Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ). Mit dem Vorschlag von Gewessler sei nur eine Forderung formuliert - noch dazu "nur per medialer Ankündigung und ohne Abstimmung in der Bundesregierung". Es liege kein konkretes Papier vor. "Deshalb können wir - gerade in einem derart sensiblen Umfeld wie UVP-Verfahren - auch kein endgültige Beurteilung vornehmen", so Lackner.

Für Tirols LHStv. Josef Geisler (ÖVP) sei "grundsätzlich alles zu begrüßen", was zu einer "Beschleunigung der UVP-Verfahren" führe. In Tirol bringe Gewesslers Vorschlag jedoch "keine Beschleunigung". Für Stromerzeugung mit einer Engpassleistung von mehr als 250 kW und Wasserkraftanlagen bestehe in Tirol generell keine Widmungspflicht. Zudem gebe es für Windkraft in Tirol "ungünstige Standortbedingungen im Hochgebirge", deshalb gebe es "bislang keine größeren Windkraftanlagen".

Die ÖVP-Umweltsprecherin in Vorarlberg, Christina Metzler, beurteilte den Gewessler-Vorstoß als "sinnvoll und notwendig". Sie könne sich auch in Vorarlberg Windkraft vorstellen, laut den bisherigen Erhebungen sei das Potenzial dazu aber begrenzt. Zudem brauche es bei der Umsetzung der Energiewende weniger Bürokratie. Metzler wünsche sich eine Verfahrensbeschleunigung für alle erneuerbaren Energieträger.

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