Infrastruktur Strabag-Geldbuße wegen Teilnahme an Baukartell rechtskräftig

Aufgrund der Teilnahme an dem vor einigen Jahren in Österreich aufgeflogenen Baukartell ist die Geldbuße gegen den Strabag-Baukonzern von 45,37 Millionen Euro vom Kartellgericht am Donnerstag bestätigt worden.

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Strabag-Geldbuße wegen Teilnahme an Baukartell rechtskräftig

Der Bauriese bekräftigte, dass die beiden Konzerngesellschaften Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG von Anbeginn vollumfänglich mit der BWB kooperiert und zuletzt ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren im Rahmen eines Settlements abgegeben hätten. "Das Anerkenntnis und die vollumfängliche Kooperation mit der BWB wirkten sich entsprechend positiv auf die Höhe des beantragten Bußgelds aus." 

Auch die BWB bestätigte heute die Kooperation der Strabag. Die Strafe erfolgte wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Kartellgesetz, "wegen einheitlicher und fortgesetzter Zuwiderhandlung in Form von Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017". 

Der Strabag-Konkurrent Porr zahlte wegen desselben Kartellgerichts die bisherige Rekordstrafe von 62 Mio. Euro. Auch dieser Konzern gab die Preisabsprachen zu. Am Kartell nahmen laut BWB zahlreiche weitere Unternehmen teil. 

Im Frühjahr 2017 hatte die Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen illegalen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt. 

Im Herbst 2019 ergingen laut BWB die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelte es sich um einen formalen Schritt der Wettbewerbshüter, mit dem die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden.

(APA)

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