Wohnen Weitere Erhöhung der Kategoriemieten mit 1. Juni

Die "mietrechtliche Wirksamkeit" der Erhöhung sei mit 1. Juni 2022 eingetreten, auch wenn die neuen Kategoriebeträge noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, betont Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer in seinem Newsletter.

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Weitere Erhöhung der Kategoriemieten mit 1. Juni

Schon am Vormittag hatte Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer auf Facebook berichtet, dass es mit 1. Juni zu einem weiteren Anstieg der Kategoriebeträge gekommen ist.

Für die Kategorie A klettert der Mietzins von 3,80 auf 4,01 Euro, für die Kategorie B von 2,85 auf 3,01 Euro und für die Kategorien C und D brauchbar von 1,90 auf 2,00 Euro. Für D unbrauchbar steigt der Wert von 0,95 auf 1,00 Euro.

Die Erklärung ist einfach: Das für die Valorisierung der Kategoriebeträge maßgebliche Überschreiten der gesetzlichen Schwellgrenze von 5% wurde bereits mit dem Indexwert des VPI 2000 für Dezember 2020 (146,6) erreicht, die Anpassung allerdings um ein Jahr verzögert. Mit 1. April 2022 wurde nur jene Erhöhung wirksam, die sich auf Basis dieser Indexzahl ergeben hat. Die zwischenzeitlich eingetretene Erhöhung des VPI findet darin noch keine Berücksichtigung. Diese erfolgt jetzt. Mit der endgültigen Verlautbarung des Indexwerts für Februar 2022 (154,7), war es aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Erhöhung des VPI zu einer weiteren Überschreitung der 5%-Grenze gekommen. 

Der erhöhte Mietzins bei bestehenden Kategoriemietverträgen kann – sofern eine entsprechende Wertsicherungsvereinbarung besteht – ab Juli 2022 vorgeschrieben werden. Voraussetzung allerdings ist, dass das Schreiben spätestens am 21. Juni beim Mieter einlangt.

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